von Thomas Schomburg 05 Mai, 2023
Die Systeme laufen zuverlässig und gehen schrittweise wieder online.
von Thomas Schomburg 05 Feb., 2023
Der Februar hat bereits begonnen und der Frühlung rückt immer näher. Für viele Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen beginnt bereits jetzt die Urlaubsplanung. Bitte denken Sie rechtzeitig an eine Terminvereinbarung, falls SIe sich zum Thema Diebstahlschutz und GPS-Überwachung ausführlich beraten lassen möchten. Nutzen Sie dafür gern den Beratungsbutton in unserer Navigation links. #staysafe #gesichertindenurlaub
von Thomas Schomburg 10 Juli, 2022
Eine nachträglich verbaute Wegfahrsperre erhöht den Diebstahlschutz auf ein Maximum. Individuell verbaut, von Diagnosegeräten nicht im Fahrzeug aufspürbar, arbeitet unsere Wegfahrsperre "heimlich, still und leise" im Verborgenen. Erst nach erfolgreicher Autorisierung lässt sich das Fahrzeug starten bzw. der Gang einlegen. In Zeiten von Lieferschwierigkeiten der Fahrzeughersteller bzw. immer teurer werdenden Gebrauchtwagen haben Sie hier eine kostengünstige und zuverlässige Grundabsicherung. Täglich verfolgen wir in den Medien, wie sich die Zahl der gestohlenen Fahrzeug erhöht - warten Sie nicht bis es zu spät sein könnte. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gern, selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.
von Thomas Schomburg 03 Mai, 2020
Das Resultat von Corona-Homeoffice: unsere neue Homepage steht und vereint die bisherigen Seiten fahrzeugalarm.com und alarmfabrik.de. Hier findet Ihr alle Informationen zur Firma, unserer Philosophie und erhaltet News. Über den Link SHOP kommt ihr direkt auf unsere Shopseite und zu den einzelnen von uns angebotenen Produkten und Dienstleistungen.
von Thomas Schomburg 13 Nov., 2019
von Thomas Schomburg 13 Nov., 2019
von Thomas Schomburg 11 Okt., 2019
Ab November 2019 erreichen Sie uns bundesweit zusätzlich kostenlos aus dem deutschen Festnetz unter der leicht einzuprägenden Diebstahlkummer-Servicenummer. Sie hätten gern eine ausführliche Beratung, einen Termin zur Installation einer Alarmsicherung oder einfach Fragen zu unseren Produkten - dann wählen Sie 0800 0800 048

Wir im Netz

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GESCHÄFTS-, LIEFER-, REPARATUR- UND LIZENZBEDINGUNGEN DER ST MANUFAKTUR GMBH - HIER FÜR DEN BEREICH "ALARMFABRIK", NACHFOLGEND „ST“ GENANNT, STAND 01.07.2020


§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Lizenzvergaben und Lizenzvereinbarungen sowie Werkstattleistungen der ST Manufaktur GmbH (nachfolgend ST genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr, egal, ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des HGB`s oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ST ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn ST diese schriftlich bestätigt.


§ 2 Anerkennung der Bedingungen

Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch Öffnen gesicherter Verpackungen oder durch Aufbrechen von Lizenzsiegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt. Bei Leistungen von ST, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von EDV- oder Steuerdaten und Prüfungen derselben mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen enthaltenen Lizenzbestimmungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten.


§ 3 Angebot und Annahme

Die Angebote von ST sind freibleibend. Die Annahmeerklärung durch ST bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn ST sie schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch ST. Infolge des besonderen Charakters der Leistungen von ST umfasst die Auftragserteilung durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchzuführen.


§ 4 Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben

Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von ST werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, da ST stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln. Leistungsdaten, Maße und Gewichte, sind nur als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug sind möglich und von ST nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für ST keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, ST über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei fehlenden Unterlagen.


§ 5 Mängel

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber ST und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei ST anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und dementsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich den Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung.


§ 6 An- und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen

Preise im Shop gelten brutto (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab ST. Bei extra gekennzeichneten Artikel, welche verschickt werden, zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten. Maßgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Leistungstermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Für Zusatzleistungen- und Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise von ST. Für die Nutzung des Leistungsprüfstandes gelten die in der Werkstatt der ST aushängenden Preise und Berechnungsgrundlagen. Mit Übernahme des Fahrzeugs von der Werkstatt von ST gilt das Werk als abgenommen im Sinne des § 640 I BGB, es sei denn, dass der Besteller bei Übernahme unter Hinweis auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, so kann ST als Standgeld gemäß § 304 BGB die ortsüblichen Einstellgebühren für das Fahrzeug berechnen.


§ 7 Leistungsfristen

Die von ST dem Kunden mitgeteilten Leistungstermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. ST kommt mit der Fertigstellung nur dann in Verzug, wenn Sie die Verzögerung zu vertreten haben. Technisch bedingte Form- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, sofern das Werk dadurch für den Kunden nicht unzumutbar verändert wird. Bei höherer Gewalt oder Arbeitskampf entsteht kein Verzug.


§ 8 Versand und Gefahrübergang

Bei Versand von extra gekennzeichneten Waren, wie zum Beispiel Merchandise-Artikeln, an den Empfänger trägt ST die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe an das Versandunternehmen. Die Auswahl der Versendungsart bleibt ST vorbehalten. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.


§ 9 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10 % überschreiten, so setzt die ST den Besteller hiervon in Kenntnis. Kündigt der Besteller daraufhin den Auftrag, so kann ST den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand bleibt - auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von ST. Solange von ST ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von ST, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von ST unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf ST zu übertragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, kann ST die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit diesen Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner sofort verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und der Rücknahme trägt der Vertragspartner. Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist, ist dies ST unverzüglich anzuzeigen und auf Aufforderung Mitteilung über den Verbleib der Ware zu machen.


§ 11 Zahlungsbedingungen

Der Versand von extra gekennzeichneten Artikel, wie zum Beispiel Merchandise-Artikel erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch ST die Reparatur des Fahrzeugs durchgeführt, so hat die Zahlung bei der Abnahme im Sinne des § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder spätestens 8 Tage nach Benachrichtigung in bar oder mit maestro/giro/ec-Karte bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist ST berechtigt, Zinsen von 2 % über dem Bundesbankdiskont zu berechnen, es sei denn, durch ST oder den Kunden wird der Nachweis geführt, dass tatsächlich ein höherer bzw. niedriger Verzugsschaden entstanden ist. Der vorgenannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung der Hausbank von ST erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist die Zahlung nicht, so kann ST die Rechte aus § 326 BGB geltend machen, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 15 % des vereinbarten Entgelts, es sei denn, ST kann einen höheren bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Daneben steht der ST das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadensersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.


§ 12 Zurückbehaltungsrecht

An dem Gegenstand, der aufgrund des Vertrages in den Besitz von ST gelangt ist, steht ST wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. ST ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufes berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt eine schriftliche Ankündigung an die letzte ST bekannte Adresse des Bestellers.


§ 13 Urheberrechte/Unterlagen

Auf den von ST gelieferten Gegenständen, insbesondere codierte Alarmanlagen und Wegfahrsperren, Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe, hat ST die Urheberrechte. Jedes Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadensersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert ST ohne Gefahrübernahme ein.


§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens in 09212 Limbach-Oberfrohna, Hauptstr. 79A. Bei Verträgen mit nicht deutschen Vertragspartnern gilt das deutsche Recht.

§ 15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzlich oder teilweise unwirksame Bestimmungen dieser Bedingungen sollen durch solche ersetzt werden, die der unwirksamen Klausel am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entsprechen.


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